Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik: Für eine Gesellschaft, die niemanden zurücklässt

Dein Studium der Inklusiven Pädagogik und Heilpädagogik

Jeder soll dazugehören: Das ist der Grundgedanke der Inklusion, die zum Ziel hat, alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen – selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilhaben zu lassen. Heilpädagog*innen arbeiten nach dem Studium „Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik“ genau an diesem Ziel.

Dazu unterstützen sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigung oder Behinderung bei täglichen Herausforderungen. Menschen mit Behinderung stehen häufig in Gefahr ausgegrenzt zu werden: von Bildung, Freizeit oder Arbeit. Neben der direkten Unterstützung und Beratung von Menschen, entwickeln, organisieren und leiten Heilpädagog*innen Einrichtungen und Angebote. Das Studium vermittelt auf wissenschaftlicher Grundlage alle dafür erforderlichen Kompetenzen. Dabei sind Theorie, Praxis und Forschung im Studium eng miteinander verbunden.

Tätigkeitsfelder

z.B. Einrichtungen der Behindertenhilfe, heilpädagogische Praxen, Frühförderstellen, Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Kliniken & Rehabilitationseinrichtungen, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen, ambulante Dienste

allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder andere gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung (LINK zum entsprechenden Beitrag unter Tipps und Infos) und Nachweis über ein mindestens vierwöchiges Vorpraktikum in einer Einrichtung für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf; der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, es findet ein hochschuleigenes Auswahlverfahren statt

  • 6 Semester Regelstudienzeit, einschließlich einer Praxisphase; Studienbeginn ist zum Wintersemester
  • bei Fachschulabschluss als Heilpädagog*in und Hochschulzugangsberechtigung Studium in Teilzeit möglich; Erwerb des akademischen Abschlusses Bachelor of Arts (B.A.); Leistungen aus der Fachschulausbildung können angerechnet werden; Berufsbezeichnung: staatlich anerkannter Heilpädagoge / staatlich anerkannte Heilpädagogin

alternativ zum Studium auch Möglichkeit der (Fachschul-)Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Heilpädagog*in für Fachkräfte, u.a. aus der Behinderten- und Jugendhilfe, über eine 3-jährige, berufsbegleitende Weiterbildung (weitere Informationen auf den Seiten der Ludwig-Schlaich-Akademie und des Diakonischen Instituts für Soziale Berufe)